Seit 01.01.2018 hat sich die GWG Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüte) von € 410 auf € 800 netto erhöht. Quelle EStG §6 Absatz 2 Satz 1.
Bisher mussten die Kosten von Büromöbel über 410 € netto auf 5 Jahre abgeschrieben werden.
Ab 2018 hat sich das nun geändert. Bürostühle und Tische bis 800 € netto können sofort steuerlich gelten gemacht werden und müssen nicht mehr auf 5 Jahre als Büroausstattung abgeschrieben werden.
Auf allen unseren Rechnung ist die Mehrwertsteuer vom Rechnungsbetrag separat ausgewiesen.