Förderungsmöglichkeiten für einen orthopädischen Bürostuhl

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Rückenschmerzen und -beschwerden gehören zu den häufigsten Krankheitsbildern in Deutschland. Menschen, die darunter leiden, sollten deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Wahl ihres Bürostuhls richten.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann auf Antrag des Versicherten laut ihren eigenen Richtlinien einen Zuschuss für einen orthopädischen Bürostuhl gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind bzw. ein zwingender Bedarf besteht.

Unser kurzer Leitfaden soll dazu dienen, die wichtigsten Schritte bis zur Bewilligung zu erläutern. Eine Garantie können wir selbstverständlich nicht übernehmen, da die Entscheide jeweils individuell von den jeweiligen Sachbearbeitern und Kostenstellen entschieden werden. Wir erstellen aber gern ein Angebot zur Vorlage bei der DRV. Dafür steht unser Angebotstool zu Verfügung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Versicherte, die schon häufiger wegen chronischer Beschwerden in Rücken und Nacken arbeitsunfähig waren oder eine Bandscheibenoperation und Reha-Maßnahme hinter sich haben und die durch einen orthopädischen Bürostuhl ihre Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrecht erhalten können. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person seit mindestens 15 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war oder 5 Jahre Beschäftigung plus Heilverfahren und Kur nachweisen kann.

Was wird für den Antrag benötigt?

Auf der Webseite der DRV finden sich die erforderlichen Formulare zum Download. Es handelt sich um folgende Formblätter:

  • Formular G100 der DRV: "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag"
  • Formular G103 der DRV: "Informationen zum Antrag auf Teilhabe - Rehabilitationsantrag"
  • Formular G130 der DRV: "Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)"
  • Formular G3143 der DRV: "Anlage zum Antrag (Bürostuhl)"

Wichtigstes zusätzliches Dokument ist ein Attest von einem Facharzt, zum Beispiel einem Orthopäden, oder alternativ der Entlassungsbericht einer Reha-Einrichtung und der ausdrückliche Hinweis auf die Wichtigkeit eines geeigneten Stuhls. Was aber ist ein orthopädischer Bürostuhl genau? Eine verbindliche Definition gibt es dafür nicht, aber einen Hinweis im Vordruck der DRV. Der Stuhl muss ein aktives und dynamisches Sitzen ermöglichen. Die Bezeichnung "ergonomischer Bürostuhl" sollte nicht auftauchen, da für Ergonomie allein der Arbeitgeber zuständig ist.

Weiterhin wird eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung benötigt, die vom Arbeitgeber bescheinigt werden muss. Sie sollte die Notwendigkeit einer orthopädischen Ausstattung des Arbeitsplatzes ebenfalls explizit herausstreichen. Zuguterletzt muss der Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachgeschäfts vorliegen. Das ist wichtig, denn der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Kauf noch nicht erfolgt ist.

Was geschieht mit dem Antrag?

Der vollständige Antrag muss an die DRV in Berlin geschickt werden. Diese leitet ihn weiter an den Medizinischen Dienst, wo er geprüft und beschieden wird. Anschließend geht er zurück an die DRV. Jeder Antrag wird individuell beurteilt, und es gibt keinen festgeschriebenen Höchstbetrag für den Zuschuss. In der Regel zahlt die Versicherung einen Betrag von um die 400 Euro aus.

Bitte beachten:

Wir können als Shop keine Fragen zum Ablauf der Beantragung beantworten. Für Details steht die Förderstelle der DRV zur Verfügung Link:  https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/06_beratungsdienst_bund/reha_berater_index.html